Die Stiftung Urbane Diakonie ist Impulsgeber für ein freud- und würdevolles Leben im urbanen Quartier.
In urbanen Gebieten werden soziale Brennpunkte von den staatlichen und nicht-staatlichen Sozialsystemen oft nicht oder nicht genügend erkannt. Anonymität, Vereinsamung, Bedürftigkeit, Betreuungsbedarf und Hilfenotstand sind im städtischen Umfeld oft unsichtbare Realität, mit der sich insbesondere Seniorinnen und Senioren, Alleinerziehende, Angehörige anderer Kulturen, Behinderte oder Flüchtlinge Tag für Tag konfrontiert sehen. Immer mehr fehlt heute in den Städten die familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfestellung.
Die Stiftung Urbane Diakonie fördert und unterstützt im Sinne des diakonischen Gedankens durch helfendes, solidarisches Handeln das Zusammenleben der Menschen im kirchlichen und gesellschaftlichen Rahmen. Dazu gibt sie Impulse und finanziert unter der Marke «Urbane Diakonie» private Projekte im urbanen Quartier, die ein freud- und würdevolles Leben verschiedener Generationen ermöglichen.
Die Stiftung Urbane Diakonie wurde im Juni 2016 von PD Dr. theol. Christoph Sigrist, seit 2003 Pfarrer am Grossmünster in Zürich, ins Leben gerufen. Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, eine solidarisch mitfühlende Gemeinschaft zu schaffen, die das helfende Handeln gemäss dem Motto «Gemeinsam füreinander im Quartier» in den Mittelpunkt stellt.
Präsident: Prof. Dr. theol. Christoph Sigrist, Rafz Mitglieder: Dorothea Dietschi, Herrliberg; Dr. Klaus Jenny, Glarus; Jürg Matter, Aarburg; Dr. Andreas Gerber
«Die Stiftung soll Diakonie im weitesten Sinne – also den Dienst am Menschen im kirchlichen und gesellschaftlichen Rahmen – unterstützen und fördern. Darunter können Diakonieprojekte in der Stadt und im Kanton Zürich oder in anderen Kantonen fallen, die Förderung von Dozenten oder Lehrstühlen im Bereich der Diakonie in der Schweiz oder die Hilfe gegenüber Bedürftigen im Rahmen kirchlicher Projekte oder Bemühungen.
Die Stiftung kann zur Sicherstellung ihres Stiftungszwecks sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszwecks geeignet sind. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie untersteht der Stiftungsaufsicht des Bundes.» (Zweckartikel des Stiftungsstatuts)